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Paladion
Michael Alexander Schulze
Im Hopfengarten 26
D-65207 Wiesbaden-Auringen
Stand: 14.05.2004
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit Paladion getroffenen Vereinbarungen, Absprachen und Verträge.
2. Haftungsbeschränkung der
Gesellschaft
2.1. Die Haftung der Gesellschaft ist auf 12.500,- € beschränkt. Die
Haftungsbeschränkung betrifft auch den Fall der persönlichen Haftung
des Gesellschafters.
2.2. Details regelt Ziff. 12.
3. Allgemeines
3.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Erstellung von
Konzepten, Design und Applikationen für das Internet und das World Wide
Web, sowie weiterer Produkte durch Paladion.
3.2. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr gelten die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen von Paladion in ihrer jeweils aktuellen
Fassung, auch wenn Paladion hierauf nicht nochmals gesondert
hinweist.
3.3. Name und Firmenzeichen Paladion sind, ebenso wie alle auf
eigenen oder den Websites von Auftraggebern sichtbaren Firmennamen, -marken, Logos und grafischen Elemente, Eigentum ihrer jeweiligen
Inhaber. Sie unterliegen dem Copyright. Aus der Veröffentlichung im
Internet bzw. World Wide Web kann nicht auf deren Verfügbarkeit
geschlossen werden.
3.4. Die Bereitstellung von Inhalten und Informationen auf einer Website im
Internet erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
4. Vertragsgegenstand
Paladion wird aufgrund der im Vertrag enthaltenen
Leistungsbeschreibung eine Anwendung (Internet-Applikation, Software,
CD, etc.), oder ein anderes Produkt erstellen. Eine
Programmdokumentation oder ein Bedienerhandbuch ist nur bei
einzelvertraglicher Vereinbarung geschuldet.
5. Freigabe
5.1. Konzepte
Nach der Auftragserteilung erstellt Paladion die Konzeption für
die Anwendung/das Produkt und überläßt sie dem Auftraggeber. Der
Auftraggeber erhält eine Prüffrist von zwei Wochen eingeräumt
(falls nicht anders vereinbart), um festzustellen, ob seine Wünsche und
Bedürfnisse in dem Konzept abgebildet sind. Der Auftraggeber erklärt
die Freigabe innerhalb der oben genannten Frist. Paladion kann
die Erklärung der Freigabe in schriftlicher Form verlangen. Mit der
Freigabe wird die Konzeption für die weitere Erstellungsleistung
verbindliche Grundlage.
5.2. Anwendungen/Produkte
5.2.1. Der Auftraggeber erhält eine Prüffrist von zwei
Wochen eingeräumt (falls nicht anders vereinbart), um festzustellen, ob
die Anwendung/das Produkt den im Konzept festgelegten Spezifikationen
entspricht.
5.2.2. Sind vom Auftraggeber an der Anwendung/dem Produkt oder in einzelnen
Bereichen der Anwendung/des Produktes Fehler festgestellt worden, so
sind Paladion innerhalb der Prüffrist verbindliche Korrekturlisten
vorzulegen. Nach Abschluß der Korrekturen wird dem Auftraggeber gemäß Ziff.
5.2.1. erneut eine Prüffrist eingeräumt.
5.2.3. Die Freigabe gilt als erklärt, wenn Paladion den
Auftraggeber nach Ablauf der Prüffrist unter dem Hinweis, daß das
Ergebnis verbindlich wird, zur Freigabe auffordert und der Auftraggeber
keine Einwände vorbringt.
6. Leistungszeit, Verzögerungen
6.1. Angaben zum Leistungs- und Lieferzeitpunkt sind unverbindlich, es
sei denn, Paladion hat einen Liefertermin schriftlich
verbindlich zugesagt.
6.2. Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den
Zeitraum, in dem Paladion durch Umstände, die sie nicht zu
vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Ausfall von Mitarbeitern oder
technischer Einrichtungen ohne Verschulden Paladion), daran
gehindert wird, die Leistung zu erbringen. Gleiches gilt für den
Zeitraum, in dem Paladion auf Informationen oder
Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers wartet.
7. Änderung der Leistung
7.1. Eine von dem Auftraggeber gewünschte Änderung der Anwendung/des
Produktes nach der Freigabe gemäß Ziff. 5. ist schriftlich zu
vereinbaren. Paladion kann die Leistungsdurchführung ablehnen,
wenn nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber zu einer
wesentlichen Vertragsänderung führen. Kommt eine Einigung über die
Änderung der Anwendung nicht zustande, so wird Paladion den
Auftrag entsprechend der schriftlich getroffenen Vereinbarungen
ausführen.
7.2. Soweit die tatsächliche Durchführung der Änderung Auswirkungen
auf das vertragliche Leistungsgefüge (insbesondere Vergütung, Termine,
Leistungsgegenstand) hat, werden die Vertragsparteien eine schriftliche
Anpassung der vertraglichen Regelungen vornehmen.
8. Mitwirkungspflichten des
Auftraggebers
8.1. Der Auftraggeber wirkt bei der Erbringung der Leistung
unentgeltlich und rechtzeitig mit und überläßt Paladion alle
für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen und
Unterlagen.
8.2. Der Auftraggeber benennt einen projektverantwortlichen
Mitarbeiter als Ansprechpartner für die Erteilung von Auskünften und
die Herbeiführung von Entscheidungen.
9. Abnahme
9.1. Nach jeder Lieferung und Leistung kann Paladion vom
Auftraggeber eine schriftliche Erklärung verlangen, daß die Lieferung
oder Leistung richtig, vollständig oder mangelfrei erfolgt ist. Diese
Erklärung ist binnen zwei Wochen nach Lieferung oder Leistung abzugeben
und darf nur verweigert werden, wenn die Lieferung oder Leistung nicht
nur unerhebliche Mängel aufweist.
9.2. Die Erklärung gemäß Ziff. 9.1. gilt auch als abgegeben, wenn der
Auftraggeber auf ein Abnahmeverlangen Paladion nach Ablauf der
Prüffrist gemäß Ziff. 9.1. schweigt.
10. Vergütung
10.1. Die Forderungen Paladion sind nach Eingang der Rechnung
ohne Abzug fällig. Im Falle des Verzuges des Auftraggebers ist Paladion berechtigt, Verzugszinsen gemäß der aktuellen
gesetzlichen Regelung zu verlangen. Paladion kann einen
höheren, der Auftraggeber einen niedrigeren Verzugsschaden nachweisen.
10.2. Die Berechnung von Produkten und Dienstleistungen erfolgt gemäß
den mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen.
10.3. Die Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
11. Gewährleistung
11.1. Der Auftraggeber wird alle Lieferungen und Leistungen Paladion unverzüglich durch einen qualifizierten Mitarbeiter auf
Mangelfreiheit untersuchen lassen. Der Auftraggeber hat Mängel
schriftlich unter genauer Beschreibung der Mängel und Mängelsymptome
zu beanstanden.
11.2. Paladion weist ausdrücklich darauf hin, daß es nach dem
Stand der Technik nicht möglich ist, Software- und Internet-Anwendungen
so zu entwickeln, daß sie unter allen denkbaren Einsatzbedingungen
fehlerfrei arbeiten. Paladion übernimmt insoweit nur die
Gewährleistung dafür, als daß die erbrachten Lieferungen und
Leistungen die vereinbarten Anforderungen und die unverzichtbaren
Leistungsmerkmale erfüllen.
11.3. Paladion kann zunächst durch Nachbesserung Gewähr
leisten. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl oder ist sie
unzumutbar, so hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung angemessen
herabzusetzen oder den Vertrag rückgängig zu machen. Für
Schadensersatzansprüche gilt Ziff. 12.
12. Haftung
12.1. Paladion haftet für Schäden, die auf vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Vertragsverletzungen beruhen. Sie haftet auch für
Schäden, die sich aus leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher
Vertragspflichten ergeben, jedoch nur, soweit diese Schäden
vorhersehbar sind. Dies gilt auch für ein Verschulden seines
Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreters.
12.2. Mit der Genehmigung von Entwürfen und mit der Freigabe zur
Gestaltung und Ausarbeitung der Anwedungen/Produkte durch den
Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit
von Text und Bild. Darüber hinaus übernimmt der Auftraggeber die
Verantwortung dafür, daß die Anwendung/das Produkt weder im Inhalt
noch in Form gegen geltendes deutsches, europäisches oder
internationales Recht verstoßen.
12.3. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte,
Grafiken, Abbildungen, u.ä. entfällt jede Haftung durch Paladion. Der Auftraggeber haftet der Paladion gegenüber für Ersatz
aller Schäden und für Freistellung von allen Ansprüchen Dritter, die
aufgrund presserechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften
entstehen bzw. gegen Paladion erhoben werden.
12.4. Sofern personenbezogene Daten oder andere den
Datenschutzbestimmungen unterliegende Daten über die Website
angefordert und/oder beim Internetserviceprovider (ISP) gespeichert
werden, obliegt die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen dem
Auftraggeber und/oder Provider. Rechtsansprüche gegen Paladion
bestehen nicht.
12.5. Die Schadensersatzhaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei
Personenschäden und im Falle von Arglist bleibt unberührt.
13. Urheberrechte und Rechtseinräumung
13.1. Die von Paladion erstellten oder gelieferten
Anwendungen/Produkte sowie alle gestalterischen Entwicklungen und
Entwurfsarbeiten (Entwürfe, Konzepte, Seitendesigns,
Navigationselemente, der Sourcecode für Webdesign u.ä.) sind
urheberrechtlich geschützt. Die Bestimmungen des Urheberrechtgesetzes
gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe
nicht erreicht ist. Paladion räumt dem Auftraggeber
Nutzungsrechte an der Anwendung/dem Produkt im nachstehend bestimmten
Umfang ein.
13.2. Paladion räumt dem Auftraggeber ein zeitlich
unbegrenztes, einfaches Nutzungsrecht an der Anwendung/dem Produkt ein.
Der Auftraggeber darf die Anwendung/das Produkt auf Arbeitsspeicher und
Festplatten seines Rechners sowie gegebenenfalls Rechnern seines
Providers laden und im vertraglich bestimmten Umfang nutzen. Er darf
weiterhin die für einen sicheren Betrieb notwendigen Sicherungskopien
erstellen.
13.3. Eine über Ziff. 13.2. hinausgehende Vervielfältigung der
Anwendung ist untersagt, soweit sie nicht durch §§ 69 d und 69 e UrhG
gestattet ist.
13.4. Alle anderen Verwertungsarten der Anwendung/des Produktes,
insbesondere die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement sowie
sonstige Umarbeitungen sind untersagt, es sei denn, dies ist für die
vertragsgemäße Nutzung erforderlich. Es ist dem Auftraggeber erlaubt,
in der Anwendung/dem Produkt Textkorrekturen vorzunehmen und
gegebenenfalls Bilder auszutauschen. Es ist dem Auftraggeber nicht
gestattet, soweit nicht anderes vereinbart, die Anwendung/das Produkt zu
vermieten.
13.5. Der Auftraggeber darf die Anwendungen/das Produkt zur Herstellung
der Interoperabilität dekompilieren, soweit Paladion trotz
schriftlicher Anfrage des Auftraggebers die zur Herstellung der
Interoperabilität notwendigen Informationen und Unterlagen nicht binnen
angemessener Frist zur Verfügung gestellt hat.
13.6. Überläßt der Auftraggeber Paladion im Rahmen der
Gestaltung von Anwendungen Daten, Texte, Bilder, Film- oder
Tondokumente, so hat er sicherzustellen, daß diese frei von Rechten
Dritter sind und im Rahmen des vertraglich vorgesehenen Zwecks genutzt
werden können. Der Auftraggeber stellt Paladion insoweit von
allen Ansprüchen Dritter frei.
13.7. Der Auftraggeber ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung
durch Paladion berechtigt, die von Paladion erstellten
Anwendungen/Produkte ganz oder teilweise in eigene oder fremde Dokumente
zu übernehmen oder Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur
Verfügung zu stellen oder außerhalb des Vertragszwecks zu nutzen.
13.8. Paladion ist berechtigt, in allen von ihr erstellten
Dokumenten, Programmen, Anwendungen, Produkten etc. einen
Urheberrechtsvermerk anzubringen, der Paladion als Urheber
ausweist. Dieser Urheberrechtsvermerk darf vom Auftraggeber nicht
entfernt werden..
13.9. Bei Internet-Applikationen hat Paladion das Recht, auf der
Homepage bzw. an zentraler Stelle der Website als Urheber genannt zu
werden. Neben dem Copyrightvermerk darf Paladion einen direkten
Link auf die eigene Homepage einrichten - und zwar entweder auf der
Homepage (Copyrightvermerk als Referenzanker) oder auf einer separaten
Seite, die über den Copyrightvermerk referenziert wird. Paladion erhält das Recht, von der eigenen Website einen Verweis (link) als
Referenz auf die Homepage des Auftraggebers einzurichten. Eine
Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Paladion,
Schadensersatz zu fordern. Ohne Nachweis eines höheren Schadens
beträgt der Schadensersatz 50% der vereinbarten Vergütung. Das Recht
eines höheren Schadens bei Nachweis geltend zu machen, bleibt
unberührt.
14. Geheimhaltung
14.1. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der
Vertragsdurchführung vom jeweils anderen Vertragspartner zugehenden
oder bekannt werdenden und als vertraulich bezeichneten Informationen
und Unterlagen geheimzuhalten. Die Vertragspartner verwahren und sichern
diese Gegenstände so, daß ein Mißbrauch durch Dritte ausgeschlossen
ist.
14.2. Die Vertragspartner können verlangen, Mitarbeiter der
Vertragspartner und an der Vertragsdurchführung beteiligte Dritte, die
Zugang zu den in Ziff. 14.1. genannten Gegenständen haben, schriftlich
über die Geheimhaltungsverpflichtung zu belehren.
15. Datenschutz
15.1. Sämtliche an Paladion übermittelte Daten können zu
internen Zwecken gespeichert und weiterverarbeitet werden.
15.2. Wünscht der Auftraggeber Eintragungen in die
Internet-Suchprogramme und -Branchenverzeichnisse, gelten die dafür
relevanten Daten nicht als vertraulich und dürfen von Paladion
im Internet frei veröffentlicht und somit Dritten zugänglich gemacht
werden.
15.3. Der Auftraggeber stellt Paladion von sämtlichen
Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei.
15.4. Dem Auftraggeber ist bekannt, daß für alle Teilnehmer im
Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten
abzuhören. Dieses Risiko nimmt der Auftraggeber in Kauf.
15.5. Paladion übernimmt, mit Ausnahme gemäß Ziff. 14.
als vertraulich definierter Informationen und Dokumente, keine Gewähr dafür, daß
gespeicherte Daten bzw. Dateien Dritten nicht zugänglich sind.
16. Sonstige Bestimmungen
16.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.2. Für Verträge und alle Änderungen gilt das Schrifterfordernis,
soweit nicht anders vereinbart.
16.3. Gerichtstand ist Eltville.
17. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
sein, so bleiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen
wirksam. Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichtet sich Paladion, eine neue Regelung zu treffen, die der unwirksamen Regelung
weitestgehend entspricht.
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