Allgemeine Geschäftsbedingungen

Paladion
Michael Alexander Schulze
Im Hopfengarten 26
D-65207 Wiesbaden-Auringen

Stand: 14.05.2004

1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit Paladion getroffenen Vereinbarungen, Absprachen und Verträge.

2. Haftungsbeschränkung der Gesellschaft
2.1. Die Haftung der Gesellschaft ist auf 12.500,- € beschränkt. Die Haftungsbeschränkung betrifft auch den Fall der persönlichen Haftung des Gesellschafters.
2.2. Details regelt Ziff. 12.

3. Allgemeines
3.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Erstellung von Konzepten, Design und Applikationen für das Internet und das World Wide Web, sowie weiterer Produkte durch Paladion.
3.2. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Paladion in ihrer jeweils aktuellen Fassung, auch wenn Paladion hierauf nicht nochmals gesondert hinweist.
3.3. Name und Firmenzeichen Paladion sind, ebenso wie alle auf eigenen oder den Websites von Auftraggebern sichtbaren Firmennamen, -marken, Logos und grafischen Elemente, Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber. Sie unterliegen dem Copyright. Aus der Veröffentlichung im Internet bzw. World Wide Web kann nicht auf deren Verfügbarkeit geschlossen werden.
3.4. Die Bereitstellung von Inhalten und Informationen auf einer Website im Internet erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

4. Vertragsgegenstand
Paladion wird aufgrund der im Vertrag enthaltenen Leistungsbeschreibung eine Anwendung (Internet-Applikation, Software, CD, etc.), oder ein anderes Produkt erstellen. Eine Programmdokumentation oder ein Bedienerhandbuch ist nur bei einzelvertraglicher Vereinbarung geschuldet.

5. Freigabe
5.1. Konzepte
Nach der Auftragserteilung erstellt Paladion die Konzeption für die Anwendung/das Produkt und überläßt sie dem Auftraggeber. Der Auftraggeber erhält eine Prüffrist von zwei Wochen eingeräumt (falls nicht anders vereinbart), um festzustellen, ob seine Wünsche und Bedürfnisse in dem Konzept abgebildet sind. Der Auftraggeber erklärt die Freigabe innerhalb der oben genannten Frist. Paladion kann die Erklärung der Freigabe in schriftlicher Form verlangen. Mit der Freigabe wird die Konzeption für die weitere Erstellungsleistung verbindliche Grundlage.
5.2. Anwendungen/Produkte
5.2.1. Der Auftraggeber erhält eine Prüffrist von zwei Wochen eingeräumt (falls nicht anders vereinbart), um festzustellen, ob die Anwendung/das Produkt den im Konzept festgelegten Spezifikationen entspricht.
5.2.2. Sind vom Auftraggeber an der Anwendung/dem Produkt oder in einzelnen Bereichen der Anwendung/des Produktes Fehler festgestellt worden, so sind Paladion innerhalb der Prüffrist verbindliche Korrekturlisten vorzulegen. Nach Abschluß der Korrekturen wird dem Auftraggeber gemäß Ziff. 5.2.1. erneut eine Prüffrist eingeräumt.
5.2.3. Die Freigabe gilt als erklärt, wenn Paladion den Auftraggeber nach Ablauf der Prüffrist unter dem Hinweis, daß das Ergebnis verbindlich wird, zur Freigabe auffordert und der Auftraggeber keine Einwände vorbringt.

6. Leistungszeit, Verzögerungen
6.1. Angaben zum Leistungs- und Lieferzeitpunkt sind unverbindlich, es sei denn, Paladion hat einen Liefertermin schriftlich verbindlich zugesagt.
6.2. Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem Paladion durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Ausfall von Mitarbeitern oder technischer Einrichtungen ohne Verschulden Paladion), daran gehindert wird, die Leistung zu erbringen. Gleiches gilt für den Zeitraum, in dem Paladion auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers wartet.

7. Änderung der Leistung
7.1. Eine von dem Auftraggeber gewünschte Änderung der Anwendung/des Produktes nach der Freigabe gemäß Ziff. 5. ist schriftlich zu vereinbaren. Paladion kann die Leistungsdurchführung ablehnen, wenn nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber zu einer wesentlichen Vertragsänderung führen. Kommt eine Einigung über die Änderung der Anwendung nicht zustande, so wird Paladion den Auftrag entsprechend der schriftlich getroffenen Vereinbarungen ausführen.
7.2. Soweit die tatsächliche Durchführung der Änderung Auswirkungen auf das vertragliche Leistungsgefüge (insbesondere Vergütung, Termine, Leistungsgegenstand) hat, werden die Vertragsparteien eine schriftliche Anpassung der vertraglichen Regelungen vornehmen.

8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
8.1. Der Auftraggeber wirkt bei der Erbringung der Leistung unentgeltlich und rechtzeitig mit und überläßt Paladion alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen.
8.2. Der Auftraggeber benennt einen projektverantwortlichen Mitarbeiter als Ansprechpartner für die Erteilung von Auskünften und die Herbeiführung von Entscheidungen.

9. Abnahme
9.1. Nach jeder Lieferung und Leistung kann Paladion vom Auftraggeber eine schriftliche Erklärung verlangen, daß die Lieferung oder Leistung richtig, vollständig oder mangelfrei erfolgt ist. Diese Erklärung ist binnen zwei Wochen nach Lieferung oder Leistung abzugeben und darf nur verweigert werden, wenn die Lieferung oder Leistung nicht nur unerhebliche Mängel aufweist.
9.2. Die Erklärung gemäß Ziff. 9.1. gilt auch als abgegeben, wenn der Auftraggeber auf ein Abnahmeverlangen Paladion nach Ablauf der Prüffrist gemäß Ziff. 9.1. schweigt.

10. Vergütung
10.1. Die Forderungen Paladion sind nach Eingang der Rechnung ohne Abzug fällig. Im Falle des Verzuges des Auftraggebers ist Paladion berechtigt, Verzugszinsen gemäß der aktuellen gesetzlichen Regelung zu verlangen. Paladion kann einen höheren, der Auftraggeber einen niedrigeren Verzugsschaden nachweisen.
10.2. Die Berechnung von Produkten und Dienstleistungen erfolgt gemäß den mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarungen.
10.3. Die Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.

11. Gewährleistung
11.1. Der Auftraggeber wird alle Lieferungen und Leistungen Paladion unverzüglich durch einen qualifizierten Mitarbeiter auf Mangelfreiheit untersuchen lassen. Der Auftraggeber hat Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung der Mängel und Mängelsymptome zu beanstanden.
11.2. Paladion weist ausdrücklich darauf hin, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software- und Internet-Anwendungen so zu entwickeln, daß sie unter allen denkbaren Einsatzbedingungen fehlerfrei arbeiten. Paladion übernimmt insoweit nur die Gewährleistung dafür, als daß die erbrachten Lieferungen und Leistungen die vereinbarten Anforderungen und die unverzichtbaren Leistungsmerkmale erfüllen.
11.3. Paladion kann zunächst durch Nachbesserung Gewähr leisten. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl oder ist sie unzumutbar, so hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung angemessen herabzusetzen oder den Vertrag rückgängig zu machen. Für Schadensersatzansprüche gilt Ziff. 12.

12. Haftung
12.1. Paladion haftet für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen beruhen. Sie haftet auch für Schäden, die sich aus leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ergeben, jedoch nur, soweit diese Schäden vorhersehbar sind. Dies gilt auch für ein Verschulden seines Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreters.
12.2. Mit der Genehmigung von Entwürfen und mit der Freigabe zur Gestaltung und Ausarbeitung der Anwedungen/Produkte durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Darüber hinaus übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung dafür, daß die Anwendung/das Produkt weder im Inhalt noch in Form gegen geltendes deutsches, europäisches oder internationales Recht verstoßen.
12.3. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Grafiken, Abbildungen, u.ä. entfällt jede Haftung durch Paladion. Der Auftraggeber haftet der Paladion gegenüber für Ersatz aller Schäden und für Freistellung von allen Ansprüchen Dritter, die aufgrund presserechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften entstehen bzw. gegen Paladion erhoben werden.
12.4. Sofern personenbezogene Daten oder andere den Datenschutzbestimmungen unterliegende Daten über die Website angefordert und/oder beim Internetserviceprovider (ISP) gespeichert werden, obliegt die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen dem Auftraggeber und/oder Provider. Rechtsansprüche gegen Paladion bestehen nicht.
12.5. Die Schadensersatzhaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Personenschäden und im Falle von Arglist bleibt unberührt.

13. Urheberrechte und Rechtseinräumung
13.1. Die von Paladion erstellten oder gelieferten Anwendungen/Produkte sowie alle gestalterischen Entwicklungen und Entwurfsarbeiten (Entwürfe, Konzepte, Seitendesigns, Navigationselemente, der Sourcecode für Webdesign u.ä.) sind urheberrechtlich geschützt. Die Bestimmungen des Urheberrechtgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Paladion räumt dem Auftraggeber Nutzungsrechte an der Anwendung/dem Produkt im nachstehend bestimmten Umfang ein.
13.2. Paladion räumt dem Auftraggeber ein zeitlich unbegrenztes, einfaches Nutzungsrecht an der Anwendung/dem Produkt ein. Der Auftraggeber darf die Anwendung/das Produkt auf Arbeitsspeicher und Festplatten seines Rechners sowie gegebenenfalls Rechnern seines Providers laden und im vertraglich bestimmten Umfang nutzen. Er darf weiterhin die für einen sicheren Betrieb notwendigen Sicherungskopien erstellen.
13.3. Eine über Ziff. 13.2. hinausgehende Vervielfältigung der Anwendung ist untersagt, soweit sie nicht durch §§ 69 d und 69 e UrhG gestattet ist.
13.4. Alle anderen Verwertungsarten der Anwendung/des Produktes, insbesondere die Übersetzung, die Bearbeitung, das Arrangement sowie sonstige Umarbeitungen sind untersagt, es sei denn, dies ist für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich. Es ist dem Auftraggeber erlaubt, in der Anwendung/dem Produkt Textkorrekturen vorzunehmen und gegebenenfalls Bilder auszutauschen. Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, soweit nicht anderes vereinbart, die Anwendung/das Produkt zu vermieten.
13.5. Der Auftraggeber darf die Anwendungen/das Produkt zur Herstellung der Interoperabilität dekompilieren, soweit Paladion trotz schriftlicher Anfrage des Auftraggebers die zur Herstellung der Interoperabilität notwendigen Informationen und Unterlagen nicht binnen angemessener Frist zur Verfügung gestellt hat.
13.6. Überläßt der Auftraggeber Paladion im Rahmen der Gestaltung von Anwendungen Daten, Texte, Bilder, Film- oder Tondokumente, so hat er sicherzustellen, daß diese frei von Rechten Dritter sind und im Rahmen des vertraglich vorgesehenen Zwecks genutzt werden können. Der Auftraggeber stellt Paladion insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei.
13.7. Der Auftraggeber ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Paladion berechtigt, die von Paladion erstellten Anwendungen/Produkte ganz oder teilweise in eigene oder fremde Dokumente zu übernehmen oder Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen oder außerhalb des Vertragszwecks zu nutzen.
13.8. Paladion ist berechtigt, in allen von ihr erstellten Dokumenten, Programmen, Anwendungen, Produkten etc. einen Urheberrechtsvermerk anzubringen, der Paladion als Urheber ausweist. Dieser Urheberrechtsvermerk darf vom Auftraggeber nicht entfernt werden..
13.9. Bei Internet-Applikationen hat Paladion das Recht, auf der Homepage bzw. an zentraler Stelle der Website als Urheber genannt zu werden. Neben dem Copyrightvermerk darf Paladion einen direkten Link auf die eigene Homepage einrichten - und zwar entweder auf der Homepage (Copyrightvermerk als Referenzanker) oder auf einer separaten Seite, die über den Copyrightvermerk referenziert wird. Paladion erhält das Recht, von der eigenen Website einen Verweis (link) als Referenz auf die Homepage des Auftraggebers einzurichten. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Paladion, Schadensersatz zu fordern. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 50% der vereinbarten Vergütung. Das Recht eines höheren Schadens bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

14. Geheimhaltung
14.1. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung vom jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden und als vertraulich bezeichneten Informationen und Unterlagen geheimzuhalten. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände so, daß ein Mißbrauch durch Dritte ausgeschlossen ist.
14.2. Die Vertragspartner können verlangen, Mitarbeiter der Vertragspartner und an der Vertragsdurchführung beteiligte Dritte, die Zugang zu den in Ziff. 14.1. genannten Gegenständen haben, schriftlich über die Geheimhaltungsverpflichtung zu belehren.

15. Datenschutz
15.1. Sämtliche an Paladion übermittelte Daten können zu internen Zwecken gespeichert und weiterverarbeitet werden.
15.2. Wünscht der Auftraggeber Eintragungen in die Internet-Suchprogramme und -Branchenverzeichnisse, gelten die dafür relevanten Daten nicht als vertraulich und dürfen von Paladion im Internet frei veröffentlicht und somit Dritten zugänglich gemacht werden.
15.3. Der Auftraggeber stellt Paladion von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei.
15.4. Dem Auftraggeber ist bekannt, daß für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören. Dieses Risiko nimmt der Auftraggeber in Kauf.
15.5. Paladion übernimmt, mit Ausnahme gemäß Ziff. 14. als vertraulich definierter Informationen und Dokumente, keine Gewähr dafür, daß gespeicherte Daten bzw. Dateien Dritten nicht zugänglich sind.

16. Sonstige Bestimmungen
16.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.2. Für Verträge und alle Änderungen gilt das Schrifterfordernis, soweit nicht anders vereinbart.
16.3. Gerichtstand ist Eltville.

17. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen wirksam. Für den Fall der Unwirksamkeit verpflichtet sich Paladion, eine neue Regelung zu treffen, die der unwirksamen Regelung weitestgehend entspricht.

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